SFB 1369 Vigilanzkulturen
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B07 Der Ehegattennachzug aus visumspflichtigen Drittstaaten in die Europäische Union. Beobachtungsräume am Beispiel der russischen Heiratsmigration nach Deutschland

Teilprojekt B07

30.06.2023

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Prof. Dr. Irene Götz

Mitarbeiterin

Alena Zelenskaia

 

Projektbeschreibung

Ehegattennachzug aus visumspflichtigen Drittstaaten in die Europäische Union vollzieht sich in einem Raum institutioneller Kontrolle. Die Prüfung von HeiratsmigrantInnen erfolgt im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Migrationsmanagement, so dass vor einer Einreise in die EU verschiedene Behörden ihre Aufmerksamkeit auf die Einreisewilligen richten. Die Aufgabe der Konsulate ist es zu erkennen, welche Ehen nach dem deutschen Grundgesetz als ‚schützenswert‘ gelten und welche nur zum Zweck der Einreise geschlossen werden. Orientierend sind hier kulturelle Normen (z. B. ‚Liebesehe‘ versus ‚Scheinehe’). Da die ‚legitime‘ Ehe nicht wirklich bewiesen, sondern lediglich nach kulturell codierten Merkmalen definiert werden kann, nutzen die Behörden unterschiedliche Strategien und Praktiken, um die Paare auf einer Skala von ‚kein Verdacht‘ bis zur Überführung eines Missbrauchs des Ehegattennachzugs zu taxieren. Die Goethe-Institute werden bei dieser Aufgabe ebenfalls responsibilisiert. Ziel des Teilprojektes ist es, die kulturellen Werteordnungen der Akteure sowie deren Praktiken als Teile dieses Beobachtungsraumes multiperspektivisch auszuleuchten. Es fokussiert dazu fallstudienartig auf die Heiratsmigration aus Russland nach Deutschland und ethnografiert, wie die einschlägigen Einrichtungen in Russland diese Prüfungen des Ehegattennachzugs nach Deutschland durchführen und wie die Paare damit umgehen.